VgV-Verfahren
Umbau und Sanierung ehemaliges Fugger-Amtshaus Markt Rettenbach
VERFAHRENSART | VgV-Verfahren
AUFTRAGGEBER | Markt Markt Rettenbach
Vergabeverfahren mit bereits abgelaufener Bewerbungsfrist:
> Architektenleistung - Lph 3-9
Projektbeschreibung
> Gegenstand des VgV-Verfahrens:
Gegenstand des VgV-Verfahrens ist die Objektplanung Gebäude (Lph 3-4, optional
Lph 5-9) für die Sanierung ehemaliges Fugger-Amtshaus mit Umbau für die Rathausnutzung der Gemeinde Markt Rettenbach.
Das ehemalige Fugger-Amtshaus hat ein Untergeschoss (KG) sowie drei oberirdische Geschosse (EG, OG und DG).
Das Kellergeschoss hat eine BGF von ca. 100 qm. Das Erdgeschoss und das Obergeschoss haben in Summe ca. 660 qm BGF. Die zu ertüchtigende Nutzfläche beträgt ca. 500 qm und die Grundstücksgröße beläuft sich auf ca. 840 qm.
Das sich derzeit auf dem Gelände befindenden Nebengebäude wird zurückgebaut. An seiner Stelle sollen zwei Stellplätze als Behindertenparkplätze angelegt werden. Die restlichen Stellplätze werden in einem eigenen Städtebauprojekt im Umfeld des Gebäudes mit Platzgestaltung angelegt.
Der Abriss sowie die Baufeldfreimachung erfolgen durch die Gemeinde und sind nicht Auftragsgegenstand.
> Weitere Planungsleistungen:
Weitere Planungsleistungen wie beispielsweise die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, der Tragwerksplanung sowie der Freianlagenplanung werden gesondert beauftragt. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens.
> Ausgangssituation:
Das ehemalige Amtshaus der Fugger, das sogenannte "Fuggerschloss", befindet sich in der Ortsmitte an der Kreuzung der Hauptdurchgangsstraßen.
Der langgestreckte Satteldachbau mit zwei Vollgeschossen stammt aus dem 16. Jahrhundert und wurde im 18. Jahrhundert um eine Fassadenachse nach Osten hin erweitert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Flurwand im Obergeschoss eingezogen. Weitere Umbaumaßnahmen erfolgten im 19. und 20. Jahrhundert.
Im Inneren wird das Gebäude durch einen großen, durchgesteckten Eingangsbereich geteilt. Dieser sogenannte "Flez" reicht über die gesamte Hausbreite. Er wird durch einen markanten Unterzug gegliedert, der von einer Mittelstütze getragen wird.
Im Erdgeschoss sind die Räume östlich vom Flez mit Kreuzgratgewölben überspannt, westlich vom Flez und im Obergeschoss finden sich einige Räume mit Rahmenstuckdecken.
Wenige Ausstattungselemente stammen aus den ersten beiden Bauphasen. Die Stuckdecken datieren im Wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert. Im Dachgeschoss ist der Dachstuhl aus dem
16. Jahrhundert sowie die Erweiterung aus dem
18. Jahrhundert weitgehend im Original erhalten.
Das Gebäude ist teilunterkellert. Östlich des Flez liegen zwei Kellerräume, die mit einem Tonnengewölbe überdeckt sind.
(Auszug aus der Feinuntersuchung AKFU Architekten München)
> Beschreibung:
Der Markt Markt Rettenbach, eine Marktgemeinde mit ca. 3.900 Einwohnern im Landkreis Unterallgäu, hat seit mehr als 20 Jahren im Rahmen der Städtebauförderung mehrere Maßnahmen zur Belebung des Ortskerns durchgeführt. Aus dieser Gesamtplanung geht das betreffende Gebäude als Maßnahme mit besonderer Auswirkung auf das öffentliche Leben im Zentrum von Markt Rettenbach und als besonderer städtebaulicher Identifikationspunkt hervor.
Dieses Einzelvorhaben „Sanierung Fugger – Amtshaus mit Umbau für Rathausnutzung“ wurde in die Förder-initiative „Innen statt Außen“ 2018 des Bayerischen Landtags aufgenommen.
Derzeit findet über das gesamte Gemeindegebiet die Ausarbeitung eines städtebaulichen Erneuerungskonzeptes ISEK und eine vertiefte Untersuchung im Ortszentrum des Marktes Markt Rettenbach, insbesondere über das enge Umfeld des ehemaligen Amtshauses, statt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Stärkung des Ortszentrums wird durch die aus dieser Planung resultierenden Umnutzung des derzeitigen Rathauses in unmittelbarer Nachbarschaft unterstützt. Dieses Gebäude kann bevorzugt für die allgemeine Daseinsvorsorge (soziale Infrastruktur, Nahversorgung, usw.) genutzt werden.
Es ist beabsichtigt, das ehemalige Fugger-Amtshaus zu restaurieren und zum zukünftigen Rathaus umzubauen.
Das Gebäude ist als Einzelbaudenkmal in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragen. Es handelt sich hier um ein markantes, ortsbildprägendes Gebäude, welches als ein für die Region hochwertiges Baudenkmal eingestuft ist.
> Planung:
In Anlehnung an die vorliegenden Planungsvarianten soll in dem bestehenden Baukörper das Raumprogramm für den kommunalen Verwaltungsbau untergebracht werden. Der Bauherr hat aus den vorliegenden Varianten bereits einen bevorzugten Lösungsansatz ermittelt und erwartet die Fortführung der Planung auf dieser Grundlage.
Das Gebäude ist als öffentliches Gebäude vollständig barrierefrei herzustellen. Die Planung ist grundsätzlich bereits in der konzeptionellen Bearbeitung und danach bis hin zur Detailentwicklung und in der Bauausführung mit dem BLfD abzustimmen.
Die Baumaßnahme wird aus verschiedenen öffentlichen Förderprogrammen unterstützt. Sämtliche Planungsschritte und Maßnahmen sind auf die Übereinstimmung mit den Richtlinien der einzelnen Fördergeber zu überprüfen und dürfen diesen Vorgaben nicht widersprechen. Eine Unterstützung bei der Abwicklung der Förderanträge und beim Abruf der Zuschüsse wird von der Gemeinde gewünscht. Hierzu sind die Erstellung verschiedener Unterlagen und Abstimmungs- bzw. Präsentationstermine für die Zuschussgeber erforderlich.
> Denkmalpflegerische Eckpunkte:
Einige grundlegende Aspekte sind besonders zu beachten.
Die Struktur des Gebäudes ist grundsätzlich zu erhalten. Die Hauptzugänge zum Gebäude sind über die Halle im Bereich der bestehenden Zugänge zu schaffen.
Die Eingangshalle als zentrales Erschließungselement ist grundsätzlich zu erhalten und als Eingangsbereich und Verteiler zu nutzen. Die Deckengewölbe sollen hier raumwirksam erhalten und restauriert werden.
Die Anordnung der einzelnen Räume ist grundsätzlich zu erhalten, einzelne Durchgänge, Verbindungen oder geringe Abtrennungen sind möglich.
Im OG ist auf den Erhalt der einzelnen Raumzuschnitte insbesondere auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der Decken zu achten.
Die Erschließung über die Treppen soll an Stellen stattfinden, an denen bereits vorhandene Öffnungen in den Decken oder sonstige Störungen in historischen Bausubstanz vorhanden sind.
Die Haustechnik ist substanzschonend zu planen, Schlitzungen in Wänden und Decken sind weitgehend zu vermeiden. Die Bereiche mit besonderem Installationsaufwand (z. B. Nasszellen, Heizung) sind so zu planen, dass die Eingriffe geringgehalten werden können.
Im DG ist auf eine intensive Nutzung zu verzichten, Lager- und Nebennutzflächen mit geringem Ausbauaufwand sind möglich. Die Dämmung im Dachbereich sollte in der Ebene über dem 1. OG erfolgen.